BVfK - Wochenendticker 20. Juli 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Warum gibt es im Internet immer noch so viele unseriöse Kfz-Angebote?

 

Lockvogelanbieter täuschen nicht nur ihre Kunden, sondern auch die Gerichte.

 

Strafanzeige wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung und Prozessbetrug.

 

BVfK-Mitglieder bestimmen den Kompass ihres Verbandes.

 

Der BGH nimmt gigantische Kollateralschäden zu Lasten des Autohandels in Kauf.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WARNMELDUNG : Neue Welle verdächtiger E-Mails

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Der Umgang mit unberechtigten Reklamationen

 

Welche Ansprüche hat der Verkäufer gegen den Käufer bei vorschnellen Defekt-Anzeigen?

 

Termine:

12. September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

15. – 17. November 2019: RETRO CLASSICS COLOGNE

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

In der Satzung unseres Verbandes heißt es, dass es u.a. zu unseren Aufgaben zählt, die Brancheninteressen in den Bereichen des Wettbewerbsrechts im Sinne der die Klagebefugnis regelnden Bestimmungen des UWG zu fördern, sowie sonstige die Klagebefugnis regelnden Bestimmungen in wettbewerbsbezogenen Gesetzen. Der Verband soll zur Aufklärung, Belehrung und Rechtsberatung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs beitragen und ggf. im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen der Rechtspflege, unlautere, Markt verzerrende und wettbewerbswidrige Maßnahmen bekämpfen.

Klingt doch gut, werden Sie sagen und kritisch fragen, warum es denn im Internet immer noch so viele unseriöse Kfz-Angebote gibt und man eher Gefahr läuft, wegen einer Bagatelle abgemahnt zu werden, die keinem Kollegen und auch keinem Verbraucher schadet, als dass solchen Händlern, die einem die Kunden mit falschen Preisen und anderen linken Tricks wegschnappen, das Handwerk gelegt wird.

Die Antwort ist genauso vielfältig, wie die Welt des Autohandels und der Abmahnvereine, denn es ist leichter, mit der Verfolgung eines Bagatellverstoßes Kasse zu machen, als jemandem, dessen System darauf ausgelegt ist, mit Lockvogelangeboten zu arbeiten, das Handwerk zu legen.

Falschanbieter täuschen nicht nur ihre Kunden, sondern oft auch die Gerichte. Dies ist gerade im einstweiligen Verfügungserfahren recht einfach, wenn man u.a. über die entsprechende Skrupellosigkeit verfügt, eine falsche eidesstattliche Versicherung vorzulegen. Die Gerichte prüfen meist weder deren Plausibilität, noch den Wahrheitsgehalt. Man befindet sich in einem s.g. Eilverfahren und alles andere kann man, so meint man, später im Hauptsacheverfahren klären. Doch dann sind die Würfel meist längst gefallen und kaum ein Richter korrigiert seine ursprüngliche Entscheidung.

Dies wird allerdings jedoch hoffentlich in Kürze beim Landgericht Berlin geschehen, denn dort hat der BVfK Strafanzeige wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung und in dem Zusammenhang auch Prozessbetrug erstattet. Die Anzeige richtet sich übrigens gegen den Vorsitzenden eines anderen Verbands. Doch dazu bei anderer Gelegenheit.

Heute geht es um den Kompass, mit dem ein verantwortungsbewusster BVfK durch die tägliche Wirklichkeit des Automobilverkaufs und den diese regelnden Gesetze steuert.

Dieses Vorgehen wird nicht durch nur unsere Satzung, sondern auch durch Sie, die Mitglieder unseres Verbandes bestimmt, die uns erklären, was wirklich gravierend ist und was niemanden aufregt, außer diejenigen, die das Wettbewerbsrecht missbrauchen, um damit Kasse zu machen.

Leider ist der Richter(innen) Blick oft ein anderer und selten gelingt es, ihnen die Wirklichkeit näher zu bringen. Und selbst im anderen Fall ist er/sie ja dafür da, die Gesetze anzuwenden und nicht die eigene Meinung ins Spiel zu bringen. Wenn überhaupt, dann spielen dabei auch übergeordnete Aspekte, wie z.B. die Tatsache, dass sich die eigentlich für die Kontrolle der Einhaltung das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes zuständigen Behörden nicht darum kümmern und man daher froh ist, dass das die Deutsche Umwelthilfe erledigt.

Gigantische Kollateralschäden zu Lasten des deutschen Autohandels spielen bei solchen Entscheidungen, wie der des jüngst vom Bundesgerichtshof ergangenen, keine Rolle. Anders als wir sehen sie ihre Aufgabe leider nicht darin, sich und das zu kümmern, wofür Ihr BVfK jeden Tag da ist:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WARNMELDUNG : Neue Welle verdächtiger E-Mails

Mit der neuesten Masche richten sich Betrüger an Domain-Inhaber, also Besitzer von Internetseiten, damit könnte wohl jeder betroffen sein. Die E-Mails sind täuschend echt als Provider-E-Mails gefälscht, in englischer Sprache und sie beinhalten den Domainnamen, die Daten des Inhabers (Name und Firma) und die angebliche Laufzeit eines SEOTraffic Generators, auf den man wohl nicht verzichten kann.   

Die E-Mails sollen die Empfänger etwas unter Druck setzen mit der Absicht, den Empfänger im Moment des Lesens zu einer Aufforderung zur sofortigen Aktion zu zwingen. Der Inhalt der E-Mails besagt, dass Ihre Domain angeblich kurz vor dem Ablauf ist (2-3 Tage) und dringendes Handeln zum verlängern der Laufzeit erforderlich ist. Unterhalb sehen Sie ein Beispiel des Inhaltes besagter Mails.

Als Absender ist nur "Domain Service" zu lesen, jedoch verbergen sich merkwürdige Absenderadressen dahinter wie "newsletter@bghosr.co".

In den E-Mails sind Links enthalten, die zu einer Bezahlseite führen sollen, damit die Domain sofort verlängert werden kann. Was wirklich hinter dem Link steckt, können wir nicht sagen, da wir keinen angeklickt haben ;-).

Da die meisten Domain-Inhaber im Normalfall Ihren Admin anrufen und fragen, ob die Domain verlängert werden soll, sagt dieser dann "ja" und der Link wird gedrückt. 

Es ist also Vorsicht geboten! Da wir nicht wissen, ob es sich um Malware oder Erpresser-Mails handelt, bitten wir Sie bei solchen Mails entsprechend sensibel zu reagieren. 

Übrigens: Domains werden in der Regel immer weiter automatisch verlängert, wenn diese nicht gekündigt werden. Genau wie bei einem Handyvertrag. 

Ein sicheres Wochenende wünscht 

Ihre BVfK-IT

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Hier finden Sie weitere Informationen oder können uns direkt damit beauftragen, Ihnen eine BVfK-Händlerwebseite zu erstellen.

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Der Umgang mit unberechtigten Reklamationen

 

Welche Ansprüche hat der Verkäufer gegen den Käufer bei vorschnellen Defekt-Anzeigen?

Man sollte meinen, dass dem Käufer eines Gebrauchtwagens grundsätzlich bewusst sein dürfte, dass er in der Regel kein Fahrzeug erwirbt, welches optisch wie technisch dem Zustand eines Neufahrzeugs entspricht. Die Praxis zeigt leider das Gegenteil. Da wird schon einmal ein im sechsten Gang sporadisch auftretendes „Quietschen“ nach zehnmonatiger Nutzung und einer Laufleistung von über 200.000 km als arglistige Täuschung und der Händler in der korrespondierenden Online-Bewertung als „Lügner“ dargestellt.

Gleichzeitig gilt natürlich auch auf Verkäuferseite, dass man angezeigte Defekte nicht vorschnell als unbeachtlich abtun und eine verlangte Nachbesserung per se verweigern sollte. Jedenfalls die Untersuchung des Fahrzeugs sollte in den meisten Fällen erfolgen, um sich von Vorhandensein, Art und Ausmaß des Defekts ausreichend überzeugen und entsprechend reagieren zu können.

Wer zahlt die Untersuchungskosten?

Laut Gesetz ist der Verkäufer verpflichtetet, sämtliche Aufwendungen zu tragen, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere auch die Transportkosten. Das kann bisweilen teuer werden, wenn der Käufer mehrere hundert Kilometer anreisen muss – und das muss er grundsätzlich, denn Ort der Nacherfüllung ist der Betriebssitz des Verkäufers. Die Grenze der Unzumutbarkeit liegt nach bisheriger Rechtsprechung bei etwa 600 km Fahrstrecke. Dann aber schlägt die Vorführung des Fahrzeugs allein an den zu erstattenden Transportkosten gemessen ordentlich zu Buche:

Die Strecke von 600 km muss der Käufer in der Regel zweimal hin- und zurück fahren, wenn das Fahrzeug nicht gleich repariert werden kann, somit eine Strecke von insgesamt 2.400 km zurücklegen. Dafür ist ggf. eine Begleitperson nebst Zweitwagen oder der Erwerb eines Zugtickets erforderlich. Die Grenzen der erforderlichen Aufwendungen sind im Einzelfall zu bestimmen. Geht man zunächst von 2.400 km x 30 Cent aus, so betrüge der Transportkostenanspruch bereits 720,00 €.
Umso ärgerlicher, wenn sich dann herausstellt, dass kein Sachmangel im kaufrechtlichen Sinne vorliegt oder das Fahrzeug gar völlig in Ordnung ist, denn dann hat man Mühen- und Kostenaufwand umsonst betrieben.

Zahlt der Käufer die Untersuchungskosten denn im Falle einer unberechtigten Reklamation?

Manch einer versucht, dem Käufer die Untersuchungskosten aufgrund einer unberechtigten Mängelrüge im Vorfeld des Vertragsschlusses per AGB aufzuerlegen. Eine derartige Klausel dürfte unwirksam sein, denn sie widerspräche der eingangs erwähnten Regelung, nach welcher der Verkäufer alle in Zusammenhang mit der Nachbesserung erforderlichen Kosten zu tragen hat. Der Käufer würde nach Auffassung der Gerichte außerdem davon abgehalten, von seinen gesetzlich vorgesehenen Rechten Gebrauch zu machen. Im Vorfeld ist eine Abwälzung der Untersuchungskosten auf den Käufer also nicht möglich.

Hat der Käufer aber gewusst oder fahrlässig verkannt, dass tatsächlich kein Sachmangel vorliegt oder der Defekt seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist, so können ggf. Schadensersatzansprüche im Hinblick auf die rechtsgrundlose Untersuchung entstehen. Deren Kosten sind auch im Falle von Fehlbedienungen zu erstatten. Eine dahingehende Feststellung wird allerdings oftmals nur schwer und nicht ohne Beteiligung eines Sachverständigen zu treffen und zu beweisen sein. Es kommt also entscheiden auf Verhaltensweise und Wissen bzw. fahrlässiges Nichtwissen des Käufers an.

Auch dürfte es nach Eintritt des Gewährleistungsfalls möglich sein, eine individuelle Vereinbarung mit dem Käufer zu treffen, wonach dieser die Kosten der Untersuchung im Falle der unberechtigten Rüge trägt. Dem Käufer steht es natürlich frei, einer solchen Vereinbarung zuzustimmen.

Achtung: Im Werkvertragsrecht gelten abweichende Grundsätze. Hat ein Kunde Sie beispielsweise mit der Durchführung von Reparaturarbeiten beauftragt und behauptet anschließend, die Reparatur sei mangelhaft erfolgt, so hat er Ihre Untersuchungskosten in dem Zusammenhang zu tragen, wenn eine Mangelhaftigkeit nicht vorliegt (OLG Koblenz, Az. 3 U 1042/14).

Anmerkung der Rechtsabteilung

Somit gilt (im Kaufrecht) Folgendes: Lassen Sie sich das Fahrzeug im Falle der Mängelrüge vorführen, wenn Sie sich nicht ganz überwiegend sicher sind, dass kein Sachmangel vorhanden ist. Wenn Sie jedenfalls begründete Zweifel daran haben, versuchen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer zu treffen, wonach dieser die Kosten der Untersuchung trägt, falls kein Mangel vorliegt. Ohne eine solche (freiwillige) Vereinbarung müssen Sie im Falle einer unberechtigten Mängelrüge nachweisen, dass der Käufer die Mängelfreiheit fahrlässig verkannt oder gekannt hat.
In allen anderen Fällen dürften Sie die Untersuchungskosten in der Regel zu tragen haben. Die BVfK-Rechtsabteilung steht Ihnen natürlich auch im Falle unberechtigter Mängelrügen unterstützend zur Verfügung!

Ihre

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>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

12. September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

>>> Information und Anmeldung BVfK-Händlerabend zur IAA 2019

15. – 17. November 2019: RETRO CLASSICS COLOGNE

Jetzt Interesse am BVfK-Gemeinschaftsstand bekunden: >>> Online-Feedback abgeben

 23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

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